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Achtung! Bitte beachten beim Ersteigern von Waffen, Waffenteilen, Munition und Pulver:

Bei Waffen, Waffenteilen, Munition und Pulver, deren Erwerb erwerbscheinpflichtig oder von einer anderweitigen Erlaubnis abhängig ist, ist nur der Bieter zur Auktion zugelassen, der im Besitz von entsprechend gültigen Dokumenten ist. Erhält der berechtigte Bieter den Zuschlag auf den von ihm ersteigerten Artikel, so erfolgt die Auslieferung oder Aushändigung nach Bezahlung nur gegen Vorlage der Originaldokumente (Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Sondergenehmigung oder Sprengstoff-Erlaubnisschein). Fotokopien oder Fax sind rechtlich nicht anerkannt. Der Bieter haftet für einen etwaigen Mindererlös, wenn auf Grund unzulässiger Dokumente eine Auslieferung oder Aushändigung versagt wird und der Gegenstand erneut versteigert werden muss. Erwerbscheinfreie Artikel werden bei Zuschlag und nach Bezahlung nur gegen Vorlage des Personalausweises oder einer amtlichen Bestätigung, dass der Bieter das 18. Lebensjahr vollendet hat, ausgehändigt oder ausgeliefert. Erwerbscheinfreie Artikel sind unter anderem Gas- und Schreckschusswaffen (zum Führen der vorgenannten Waffen ist die Regelung des „kleinen Waffenscheines“ zu beachten), Luftdruckwaffen bis max. 7,5 Joule, einläufige Schwarzpulver-Einzellader, Bajonette, Säbel, Salutwaffen, u.s.w. Auch bei den erwerbscheinfreien Artikeln haftet der Bieter für etwaigen Mindererlös, wenn auf Grund unzureichendem Altersnachweises die Auslieferung versagt wird und der Artikel erneut versteigert werden muss. 
















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Vorschau Artikel Akt. Gebot Gebote Auktionsende

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