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Allgemeine Geschäfts- und Versteigerungsbedingungen zur Nutzung von inso-auktionen.de und insolvenz-auktionshaus.de
(Gültig ab dem 25.08.2008 in der Fassung vom 01.08.2008, geänderte Fassung vom 08.08.2015)

1. inso-auktionen.de und insolvenz-auktionshaus.de

  • Unter der Domain www.inso-auktionen.de und www.insolvenz-auktionshaus.de vertreibt der Auktionator Tim Woito, in Form von Internetauktionen, Waren aller Art, überwiegend in fremdem Namen und für fremde Rechnung.
  • Der Auktionator Tim Woito firmiert unter TN-Auktionen & Konkurswaren Händelstraße 30 in 04288 Leipzig, nachfolgend Veranstalter genannt.
2. Zulassung zur Nutzung von inso-auktionen.de
  • Zugelassen zur Teilnahme bei inso-auktionen.de sind alle Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen sowie die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen, nachfolgend Nutzer/in genannt. Mit Abgabe eines Gebotes oder einer Bestellung, bei inso-auktionen.de bestätigt der Nutzer/in, dem vorgenannten Personenkreis anzugehören.
3. Registrierung des Nutzers/in
  • Hinsichtlich der Teilnahme an Internetauktionen bei inso-auktionen.de, ist eine Registrierung des Nutzers/in notwendig. Der Nutzer/in verpflichtet sich, die in der Eingabemaske dafür vorgesehenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten sich die bei der Registrierung angegebenen Daten ändern, besteht für den Nutzer/in die Verpflichtung, unverzüglich eine Aktualisierung der Angaben vorzunehmen und diese per E-Mail an inso-auktionen.de (info@inso-auktionen.de) zu übermitteln.
  • Gleichzeitig mit der Registrierung bei inso-auktionen.de bestätigt der Nutzer/in ausdrücklich, die vorliegenden AGB gelesen, inhaltlich verstanden und gänzlich akzeptiert zu haben.
  • Bei Registrierung wählt der Nutzer/in einen Alias- oder Bieternamen nach freiem Ermessen, ebenso ein persönliches Passwort. Der gewählte Alias/Bietername darf die Rechte Dritter und hier insbesondere Marken- oder Namensrechte nicht verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen, zu Irritationen führen oder sonst wie gegen allgemein gültige Glaubenssätze verstoßen, weder sexistisch, noch rassistisch oder anderweitig beleidigend sein. Ferner darf der Alias/Bietername und das persönliche Passwort nicht bereits vergeben sein.
  • Das vom Nutzer/in bei Registrierung gewählte persönliche Passwort darf Dritten gegenüber nicht bekanntgegeben werden oder in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. Für den Fall, dass die Vermutung nahe liegt, dass das Passwort Dritten bekannt geworden ist und somit Gefahr der missbräuchlichen Verwendung droht, so ist dieser Umstand vom Nutzer/in sofort und unverzüglich an inso-auktionen.de als E-Mail ( info@inso-auktionen.de) mitzuteilen und eine Sperrung des Passwortes zu veranlassen.
  • Der Nutzer/in kann ohne Angabe von Gründen jederzeit die Aufhebung seiner/ihrer Registrierung verlangen, es entstehen ihm/ihr dadurch keinerlei Kosten. Sollte der Veranstalter durch den Nutzer/in angewiesen werden die Registrierung aufzuheben, versichert der Veranstalter, dass die gespeicherten Daten sofort gelöscht werden, wenn keine Notwendigkeit zur Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse mehr besteht.
  • Der Nutzer/in hat keinen Anspruch auf Registrierung bei inso-auktionen.de. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Nutzer/in von der Teilnahme bei inso-auktionen.de auszuschließen und zu sperren, wenn gegen die vorliegenden AGB verstoßen wird, oder in der Vergangenheit verstoßen wurde.
4. Datenschutz
  • Die bei Registrierung erhobenen, personenbezogenen und gespeicherten Daten werden von inso-auktionen.de ausschließlich zweckgebunden zur Teilnahme bei inso-auktionen.de verwendet. Im Umgang mit personenbezogenen Daten werden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten und beachtet.
  • Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes Verantwortlicher ist der in Punkt 1 Abs. b benannte Veranstalter.
  • Siehe dazu auch den Hinweis zum Datenschutz im Impressum.
5. Auktionsablauf
  • Die Auktionsdauer wird immer auf einen festgelegten Zeitraum bestimmt, dessen Ablauf durch das angeführte Auktionsende kundgetan wird, wobei der angegebene Zeitpunkt ausschließlich durch die System-Uhrzeit von inso-auktionen.de definiert ist.
  • Der Veranstalter stellt die angebotenen Waren und Gegenstände mit einem Mindestgebot in die Auktion und fordert damit den Nutzer/in auf, ein entsprechendes Gebot abzugeben. Die Mindeststeigerungsschritte für ein Gebot gestalten sich abhängig vom Mindestpreis wie folgt:
    bis     50,00 Euro    2,00 Euro
    bis    100,00 Euro    5,00 Euro
    bis    500,00 Euro   10,00 Euro
    bis  1.000,00 Euro   20,00 Euro
    bis  5.000,00 Euro   50,00 Euro
    über 5.000,00 Euro  100,00 Euro
  • Gebote unter dem Mindestgebot werden nicht berücksichtigt. Wird jedoch vom Nutzer/in ein Betrag geboten, der höher dotiert als das Mindestgebot oder der Mindeststeigerungsschritt, so wird dadurch automatisch der elektronische Bietagent aktiviert. Mittels dieser Funktion wird automatisch für den Nutzer/in im Rahmen der Mindeststeigerungsschritte und der vom Nutzer/in vorgegebenen Maximalgebotshöhe, so lange geboten, bis sichergestellt ist, dass der Nutzer/in Höchstbietende/r wird oder bleibt.

  • Das durch den Nutzer/in abgegebene Gebot versteht sich als ein Angebot an den Veranstalter auf Erteilung des Zuschlags. Der Nutzer/in ist nach Abgabe seines Gebotes so lange rechtswirksam daran gebunden, bis durch einen anderen Nutzer/in ein höheres Gebot wirksam abgegeben wurde. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der Veranstalter berechtigt ist, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen, oder ein Angebot auch ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Desgleichen hat der Veranstalter das Recht Positionen zu jedem Zeitpunkt, also auch vor Auktionsende zurückzuziehen und anderweitig damit zu verfahren.
  • Ist die Auktionsdauer für den eingestellten Artikel beendet, werden keine höheren Gebote mehr berücksichtigt und das, bis zu diesem Zeitpunkt vorliegende Höchstgebot, wird vom Veranstalter angenommen und erhält den Zuschlag. Der Zuschlagspreis versteht sich zuzüglich 12% Versteigereraufgeld und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Versteigerungsgut, das der Differenzbesteuerung unterliegt, entfällt die gesetzl. Mwst. und wird ausschließlich auf das Aufgeld erhoben.
  • Wenn aus technischen Gründen Störungen auftreten, die der Veranstalter zu vertreten hat und der Nutzer/in dadurch keinen Zugriff auf inso-auktionen.de hat und dies zu einem Zeitpunkt geschieht, da eine Auktion endet, so wird die Versteigerung abgebrochen. Ein Zuschlag, der somit fehlerhaft zustande gekommen ist, wird als nicht erteilt gewertet und ist unwirksam. Der/die, als zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende, wird vom Veranstalter darüber informiert und der betroffene Gegenstand wird erneut einer Auktion zugeführt. Ein Rechtsanspruch auf eine neuerliche Auktion kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.
  • Per E-Mail informiert der Veranstalter den Nutzer/in über den Erhalt des Zuschlags und übermittelt die Rechnung, welche sofort fällig ist. Nochmals sei darauf verwiesen, dass der Gebotsbetrag, welcher Auslöser des Zuschlags war, zuzüglich 12% Versteigereraufgeld und zuzüglich der gesetzlichen Mwst.(siehe Punkt 5 Abs.d.) auf das vom Veranstalter benannte Konto zu entrichten und die Abholung mit dem Veranstalter abzustimmen ist. Eine Herausgabe des ersteigerten Artikels erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
  • Der Nutzer/in erlangt das Eigentum, an den durch die Auktion erworbenen Gegenstände, Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Ware.
6. Auktionsablauf bei Verwertung nach §168 InsO
  • Hat der Nutzer/in bei Auktionsablauf das höchste Gebot abgegeben, wird er/sie per E-mail darüber informiert und erhält den Zuschlag vorerst unter Vorbehalt.
  • Nach Anzeige der Verwertungsabsicht nach §168InsO an die Gläubigerbank beginnt die Wochenfrist. Während dieser Wochenfrist kann die Gläubigerbank einen höher Bietenden benennen.
  • Wird ein höher Bietender benannt, wird der Nutzer/in per E-mail darüber in Kenntnis gesetzt und hat 24 Stunden die Gelegenheit sein Gebot zu erhöhen und mit dem, von der Gläubigerbank benannten Gebot gleichzuziehen.
  • Benennt die Gläubigerbank keinen höher Bietenden, erhält der Nutzer/in den endgültigen Zuschlag per E-mail.
  • Ist jedoch ein höher Bietender benannt worden und erhöht der Nutzer/in sein Gebot nicht, erlischt sein/ihr Gebot und der Zuschlag ergeht an den benannten Höchstbietenden.
  • Hat der Nutzer/in den endgültigen Zuschlag erhalten, verpflichtet er sich, das ersteigerte Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen bei dem Veranstalter zu bezahlen (Geldeingang innerhalb der vorgenannten Frist auf dem Konto des Veranstalters oder Barzahlung)
  • Das ersteigerte Fahrzeug kann sofort nach Bezahlung abgeholt werden. Die Übergabe der Fahrzeugpapiere kann bis zu 15 Werktage in Anspruch nehmen, da die Papiere vom Veranstalter bei der Gläubigerbank ausgelöst werden müssen. Die Fahrzeugpapiere werden dem Erwerber per Einschreiben zugesandt oder können abgeholt werden.
7. Ersteigern von Waffen, Waffenteilen, Munition und Pulver
  • Bei Waffen, Waffenteilen, Munition und Pulver, deren Erwerb erwerbscheinpflichtig oder von einer anderweitigen Erlaubnis abhängig ist, ist nur der Bieter zur Auktion zugelassen, der im Besitz von entsprechend gültigen Dokumenten ist.
  • Erhält der berechtigte Bieter den Zuschlag auf den von ihm ersteigerten Artikel, so erfolgt die Auslieferung oder Aushändigung nach Bezahlung nur gegen Vorlage der Originaldokumente (Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Sondergenehmigung oder Sprengstoff-Erlaubnisschein). Fotokopien oder Fax sind rechtlich nicht anerkannt. Der Bieter haftet für einen etwaigen Mindererlös, wenn auf Grund unzulässiger Dokumente eine Auslieferung oder Aushändigung versagt wird und der Gegenstand erneut versteigert werden muss.
  • Erwerbscheinfreie Artikel werden bei Zuschlag und nach Bezahlung nur gegen Vorlage des Personalausweises oder einer amtlichen Bestätigung, dass der Bieter das 18. Lebensjahr vollendet hat, ausgehändigt oder ausgeliefert. Erwerbscheinfreie Artikel sind unter anderem Gas- und Schreckschusswaffen (zum Führen der vorgenannten Waffen ist die Regelung des „kleinen Waffenscheines“ zu beachten), Luftdruckwaffen bis max. 7,5 Joule, einläufige Schwarzpulver-Einzellader, Bajonette, Säbel, Salutwaffen, u.s.w. Auch bei den erwerbscheinfreien Artikeln haftet der Bieter für etwaigen Mindererlös, wenn auf Grund unzureichendem Altersnachweises die Auslieferung versagt wird und der Artikel erneut versteigert werden muss.
8. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
  • Bei den, vom Veranstalter angeboten Waren und Gegenständen handelt es sich überwiegend um gebrauchte Artikel. Wenngleich die Artikel vom Veranstalter in Augenschein genommen wurden und auf Fehlerhaftigkeit hin im äußeren Anschein nach betrachtet wurden und in einfacher Prüfung auf Funktionalität hin untersucht wurden, ist Schadhaftigkeit, Mangel, Unvollständigkeit und falsche Einschätzung durch den Veranstalter nicht auszuschließen. Dem Veranstalter bekannte Mängel und Unvollständigkeit wird dieser dem Nutzer/in gewissenhaft in Form von detaillierter Beschreibung und durch Fotos ausweisen. Zur eindeutigen Identifikation sind die, zur Auktion gelangten Gegenstände durch eine Nummer gekennzeichnet. Der Verkauf der einzelnen Gegenstände erfolgt wie sie zur Zeit der Auktion oder des Nachverkaufes stehen und liegen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und unter dem ausdrücklichen Verzicht auf jede Reklamation. Für eine bestimmte Beschaffenheit sowie Mängel, Fehler, Schäden, Vollständigkeit und besondere Eigenschaften wird keine Gewähr geleistet. Technische Informationen, Daten, Maße, Mengenangaben und Baujahre sind unverbindlich und somit keine zugesicherten Eigenschaften. Irrtum und Druckfehler bleiben vorbehalten, weiterhin wird keine Gewähr für die Richtigkeit und die Übereinstimmung zwischen technischen Beschreibungen und Fotos, sowie den einzelnen Positionsnummern übernommen. Die vorherige Besichtigung der Auktionsware wird daher ausdrücklich vorausgesetzt und dringend empfohlen.
  • Die Besichtigung der Auktionsware durch den Nutzer/in muss vorher mit dem Veranstalter terminlich abgestimmt werden. Zu diesem Zwecke ist inso-auktionen.de per E-Mail zu kontaktieren unter info@inso-auktionen.de. Der Besichtigungsort der Auktionsware ist der Firmensitz des Veranstalters, wie unter Punkt 1 Abs. b bezeichnet.
  • Im Falle von Punkt 1 Abs.a, betrifft der Ausschluss von Ansprüchen wegen eines Sachmangels oder eines Mangels im Recht nicht die Schadensersatzansprüche wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden. Auch sind nicht die Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, deren Ursache auf grob fahrlässigen Pflichtverletzungen fußt.
9. Haftung des Nutzers/in bei Nichtzahlung und Nichtabholung
  • Der an den Nutzer/in erteilte Zuschlag verpflichtet diesen/e zur Abnahme des ersteigerten Gegenstandes. Kommt der Nutzer/in dieser Verpflichtung nicht innerhalb der sich ergebenden Zahlungsfrist ( Punkt 5 Abs. f) nach, wird der Gegenstand erneut zur Auktion eingestellt, wobei der säumige Nutzer/in nicht mehr zur Auktion zugelassen wird und für einen etwaigen Mindererlös haftbar ist, auf einen möglichen Mehrerlös aber keinen Anspruch hat.
  • Der Vermögensschaden, der dem Veranstalter durch Mindererlös entsteht, wird ab Fälligkeit mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
  • Bei Nichtzahlung wird der Nutzer/in für sämtliche, auch zukünftigen Auktionen bei inso-auktionen.de gesperrt.
10. Gefahrübergang, Abholung oder Versand der ersteigerten Gegenstände
  • Der Kaufgegenstand gilt mit Beginn der Zahlungsfrist (Punkt 5 Abs.f) als dem Nutzer/in übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Nutzer/in übergehen.
  • Es gilt als grundsätzlich vereinbart, dass sämtliche über den Veranstalter erworbenen Gegenstände vom Nutzer/in am Firmensitz/Lagerort des Veranstalters (Punkt 1 Abs.b) abzuholen sind. Wünscht der Nutzer/in den Versand der ersteigerten Gegenstände, so geschieht dies auf seine/ihre Kosten (siehe dazu gesonderte Information „Versandart und Kosten“). Erst wenn der Gebotsbruttobetrag zuzüglich Versandkosten beim Veranstalter eingegangen ist, erfolgt der vereinbarte Versand der Auktionsware. Der Nutzer/in trägt zudem auch das Transportrisiko ab dem vereinbarten Ort der Abholung.
  • Bei Abholung der Auktionsware durch eine andere Person als die des Nutzers/in, ist dem Veranstalter eine Abholvollmacht des Nutzers/in vorzuweisen, nebst dem Ausdruck der, den Zuschlag mitteilenden E-Mail. Ferner hat sich der/die Abholende durch Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses auszuweisen.
  • Der Nutzer/in ist verpflichtet die ersteigerten und bezahlten Gegenstände spätestens 14 Tage nach Auktionsende abzuholen, wenn nicht Versand oder eine anderweitige-, schriftlich vereinbarte Regelung getroffen worden ist. Bei An/Abnahmeverzug des Nutzers/in ist der Veranstalter berechtigt, die Sache auf Kosten und Gefahr des Nutzers/in, bei sich oder Dritten einzulagern. Etwaig notwendige Kosten für Versicherung gehen ebenfalls zu Lasten des Nutzers/in. Der Veranstalter berechnet für die Einlagerung pro Tag und Objekt einen Kostenersatz von bis zu 9,00 Euro zuzügl. Mwst. oder aber den Satz, den das Lagerunternehmen berechnet, wobei es ausschließlich dem Nutzer/in vorbehalten bleibt, nachzuweisen, das Kosten nicht – oder nicht in dieser Höhe angefallen sind. Herausgabetermine sind mit dem Veranstalter abzustimmen.
  • Bei Versand gehen Verpackung, Versicherung und Versendung der ersteigerten Gegenstände zu Lasten und Gefahr des Nutzers/in. Der Veranstalter fungiert lediglich als Dienstleister. Versandaufträge müssen vor Ausführung mit dem Nutzer/in abgesprochen sein und die für den Aufwand vereinbarten Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Veranstalters bezahlt sein, bevor der Versand erfolgt.
11. Systemintegrität und Schutzrechte
  • Über sämtliche, dem Nutzer/in auf der Website zugänglichen Inhalte von inso-auktionen.de in Wort und Bild und deren EDV-technische Umsetzung, ist der Veranstalter Rechtsinhaberin, insbesondere der sich verwirklichenden Schutzrechte wie Namens-, Marken- und Urheberrechte. Inhalte der Website www.inso-auktionen.de dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters weder kopiert, verbreitet oder in sonstiger Weise vervielfältigt und genutzt werden.
  • Im Umgang und Nutzung von inso-auktionen.de ist dem Nutzer/in untersagt, Software oder sonstige Mechanismen und Routinen zu verwenden, die geneigt sind den einwandfreien Ablauf und die Funktionsfähigkeit in irgend einer Art und Weise zu manipulieren, zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos straf- und zivilrechtlich geahndet.
  • Siehe dazu auch den rechtlichen Hinweis zu den Markenrechten im Impressum, sowie die dort aufgeführten entsprechenden Hinweise zu Schutzrechten.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
  • Die zwischen dem Nutzer/in und dem Veranstalter bestehenden Rechtsbeziehungen unterliegen dem deutschen Recht.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.
13. Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
14. Gültigkeit
  • Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom 01.08.2008, geänderte Fassung vom 08.08.2015 sind gültig ab dem 08.08.2015.